Privatverkauf: Rückgabe-Scams
Wer schon mal etwas bei Kleinanzeigen oder ähnlichen Portalen verkauft hat, weiß: Mit dem Versand der Ware ist der Kauf noch lange nicht abgeschlossen. Erst, wenn der Käufer zufrieden mitteilt, den Artikel tatsächlich heil erhalten zu haben oder sich vor lauter Zufriedenheit vielleicht auch gar nicht mehr meldet, kann sich entspannt zurückgelehnt werden. Denn, egal, was auch verschickt wird: Dass die Ware unterwegs noch irgendwie beschädigt wird, vielleicht sogar verloren geht oder schlicht- und ergreifend den Erwartungen des Käufers so gar nicht entspricht, kann quasi immer passieren. Und dass das Geld dann ganz oder zumindest in Teilen zurückgefordert wird, ist ebenfalls nicht allzu ungewöhnlich. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass dann bei der Rückgabe der Ware einiges schiefgeht. Wie genau Betrüger das für sich nutzen, gucken wir uns daher im Folgenden in gleich zweifacher Ausführung an.
Betrug Nr. 1: Die Attrappe
Gut, streng genommen geht wohl in den wenigsten Fällen genug Aufwand in den Scam, um tatsächlich von einer echten Attrappe zu sprechen, aber das Prinzip ist ein Ähnliches. Hierbei kaufen die Betrüger ihrem Opfer teure Ware ab, melden dann aber kurz nach Empfang Unzufriedenheit mit der Ware. Entweder, weil diese angeblich nicht der Beschreibung bzw. den Fotos entspräche oder aber, weil sie schlichtweg beschädigt bzw. defekt sei. Um nicht selbst als Betrüger darzustellen, geben die Verkäufer über Kurz oder Lang nach und veranlassen eine Rückerstattung oder einigen sich sogar auf Zahlung per Nachnahme usw. Jedenfalls geht das Geld nun auf geradem Wege wieder an die Betrüger, die dafür wiederum auch ein Paket zur Post bringen. Das enthält aber nicht den zuvor verkauften Artikel, sondern irgendwelche billigen Gegenstände oder sogar Müll, um irgendwie das Paket aufs möglichst gleiche Gewicht und natürlich auch ähnliche Kartonmaße zu bekommen. Denn geht dieses jetzt zur Post, wird vom Opfer entgegen genommen und dann auch noch ohne offizielle Zeugen wie beispielsweise den Postboten oder Filialarbeiter, lässt sich gegen die Betrüger eigentlich auch nichts mehr unternehmen. Stattdessen können die sich dann mit dem zuvor eigentlich ausgemachten Geld und der frisch ergaunerten, meist sehr wertvollen Ware davon machen.
Beste und oft auch einzige Prävention: Das Paket immer direkt vorm Postboten öffnen!
Betrug Nr. 2: Der defekte Doppelgänger
Bei dieser Masche legen sich die Täter so richtig ins Zeug. Ziel sind meist Elektrogeräte oder ähnlich teure Waren. Das fiese: Die Betrüger schicken hier nicht einfach Müll oder Mehl, Steine usw. zurück, sondern tatsächlich die zuvor von ihnen gekaufte Ware.
Oder, na ja, fast. Denn verkauft Kim unseren Betrügern beispielsweise ihr altes Smartphone, das bis auf zwei oder drei kleine Kratzer in exzellentem Zustand ist, bekommt sie von diesen bald eine Nachricht darüber, wie unglaublich schäbig bzw. sogar vollkommen unbrauchbar der Artikel sei, den sie ihnen zugeschickt habe. Als sie sich um eine Rückerstattung bemüht, bekommt sie von den Betrügern auch tatsächlich ein Handy zurück, das in Modell und Farbe dem von ihr verkauften durchaus entspricht – nur, dass dieses aussieht, als ob es dreimal vom Laster überfahren worden wäre. Kurz: Das Handy ist quasi das gleiche, nur in deutlich schlechterem Zustand. Und Kim weiß, dass es ganz gewiss nicht das ist, was sie losgeschickt hat – aber das im Nachhinein zu beweisen, ist nicht immer ganz einfach.
Wer sich vor derartigen Maschen schützen möchte, sollte daher stets den Verpackungs- bzw. Versandprozess dokumentieren und ggf. auch filmen. Außerdem kann es nie schaden, sich, falls vorhanden, die Seriennummer und bzw. oder andere herausstechend Merkmale zu notieren. Für wen das keine Möglichkeit ist, kann dafür unauffällig – und am besten mit Bildmaterial beweisbar – auch kleine Wiedererkennungsmerkmale am Gerät anbringen. So kann ein kleiner neongrüner Punkt in der rechten Deckelecke manchmal schon ausreichen oder aber ein besonderer, wenn auch seichter Kratzer etc.
Kurz: Am besten sollte durch irgendein eindeutig zuweisbares Merkmal bewiesen werden können, dass der jetzt als Retoure erhaltene Gegenstand nicht der ist, der zuvor losgeschickt wurde.