Bürgergeld III: Einmalbedarf und Co.
Einmalige Unterstützung für Alle
Neben dem klassischen Regel- und Mehrbedarf, gibt es vom Arbeitsamt auch ein paar einmalige Zahlungen, die den Empfänger:innen dort unter die Arme greifen sollen, wo es ihnen aus eigener Kraft nicht möglich ist. Darunter fallen in der Regel die sogenannten Einmalbedarfe und das Kleidergeld, die beide grundsätzlich allen offen stehen, die darauf angewiesen sind, unabhängig davon, ob sie Bürgergeld beziehen oder nicht.
So fällt unter den Einmalbedarf beispielsweise auch die finanzielle Unterstützung für die Ausstattung der ersten eigenen Wohnung, die gerade jungen Menschen oder Personen mit nur sehr geringen Einkommen den Neustart bzw. Einstieg ins Erwachsenenleben erleichtern soll. Diese Hilfe kann beispielsweise auch für Jugendliche, die, aus welchen Gründen auch immer, eigentlich nicht länger zu Hause wohnen bleiben können oder die regelrecht hinausgeworfen wurden, wertvoll sein, damit sie in dieser verletzlichen Phase eine sichere Zuflucht finden können.
Aber auch bei weniger drastischen Ausgaben wie etwa dem Kauf orthopädischer Schuhe oder anderer ärztlich vorgeschriebener Alltagshelfer kann der Einmalbedarf bzw. die Hilfe vom örtlichen Arbeitsamt in Anspruch genommen werden. Um sich der Unterstützung jedoch wirklich sicher zu sein, sollte der Kauf vorher mit dem jeweiligen Jobcenter abgesprochen werden, denn eine klare Auflistung darüber, was genau unterstützt wird und was eben nicht, liegt selten vor.
Schwangere können übrigens auch Hilfe bei der Finanzierung der Erstausstattung ihres künftigen Nachwuchses bekommen, damit dieser vom ersten Tage an ausreichend versorgt ist. Daher gibt es beispielsweise für Ausgaben wie das erste Bettchen, den Kinderwagen usw. finanzielle Hilfe, die außerdem noch durch das Kleidergeld ergänzt werden kann, das wiederum für die Anschaffung von Umstandsmode oder die ersten Strampler etc. zuständig ist.
Fürs Hemd am Leibe…
…kann es je nach Situation ebenfalls Hilfe vom Jobcenter geben. Das klassische Beispiel stellen natürlich Schwangerschaften und die damit verbundene Ausstattung für Elternteil und Kind dar, aber darüber hinaus kann das Kleidergeld auch für eine Vielzahl verschiedener Unglücks- oder Ausnahmefällen beantragt werden.
Vernichten beispielweise Naturkatastrophen wie schwere Brände oder Hochwasser die eigenen vier Wände – oder zumindest den Inhalt des Kleiderschranks – kann die Bekleidungshilfe vom Arbeitsamt in Anspruch genommen werden, um zumindest übergangsweise wieder mehr zu bekommen, als das, was man gerade am Leibe trug. Wird dagegen eingebrochen und alles – oder nahezu alles – gestohlen, kann dies, je nach Situation, ebenfalls schon Grund genug sein, um für diese Hilfsleistung in Frage zu kommen.
Und braucht man nach Obdachlosigkeit oder Absitzen einer Haftstrafe neue Kleidung, kann man sich ebenfalls qualifizieren – vorausgesetzt ist allerdings, dass durch die entsprechenden Umstände wirklich keine eigene Kleidung mehr vorhanden ist.
Aber ganz gleich, wofür Kleidergeld oder Einmalbedarf letztlich gebraucht werden, wichtig ist, dass man die Notwendigkeit nachweisen kann. In der Regel bedeutet das, dass offizielle Dokumente wie ärztliche Bescheinigungen oder amtliche Bescheide etc. eingereicht werden müssen, aber auch das ist meist deutlich unkomplizierter als es klingt. Sollte das Amt nicht bereits darüber beraten, was genau eingereicht werden kann, kann die entsprechende Unterstützung auch bei Hilfseinrichtungen oder Vereinen eingeholt werden – sei es im Gespräch oder aber geradewegs im Downloadbereich der Website.