Taler für das Drumherum
Einfach alles erstatten lassen?
Für Material wie Bücher, Stifte und Co. gibt es zweimal pro Jahr den Schulbedarf, für außerschulische Aktivtäten den Zuschuss zur Teilhabe an “Kultur, Sport und Freizeit”. Das ist aber noch nicht alles! Denn im übrigen Bildungspaket gibt es auch ein paar Dinge, die komplett erstattet werden können!
Dazu gehören:
- das Mittagessen in Kita, Schule oder Hort
- ein- oder mehrtägige Ausflüge mit Kita, Schule oder Kindertagespflege
- Maßnahmen zur Lernförderungen wie beispielsweise Nachhilfe – und
- die Schulbeförderung bzw. Fahrt zur Schule mit ÖPNV oder speziellem Schulbus
Außerdem kann man sich die Kosten für spezielle Ausrüstungen wie beispielsweise der für den Sport oder aber den Kauf von Musikinstrumente zumindest in Teilen rückerstatten lassen und je nach Kommune gibt es meist zusätzlich eine Bandbreite verschiedener Gutscheine und Ermäßigungen, mit denen das Kind günstiger oder kostenlos Museen oder Ähnliches besuchen kann.
Unabhängig davon, was beansprucht werden soll, gelten hier allerdings die gleichen Voraussetzungen wie auch beim Antrag auf Schulbedarf: Mindestens ein oder mehr Elternteile bzw. Sorgeberechtigte müssen bereits Bürgergeld, Wohngeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Ähnliches beziehen, um für Kostenerstattung und Co. in Frage zu kommen. Außerdem darf das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss eine allgemeinbildende oder Berufsschule besuchen. Und, genau wie beim Schulbedarf gibt es für Azubis nur dann finanzielle Unterstützung, wenn sie kein Ausbildungsgehalt bekommen. Unabhängig von Alter oder Ausbildung braucht es für Dinge wie die Lernförderung allerdings noch einen Nachweis, dass die Schule keine (kostenlose) Alternative bietet.
Haken dran? Dann kommen wir zur Antragsstellung! Auch hier gilt: Wer Bürgergeld bezieht, wendet sich für Gelder zur “Bildung und Teilhabe” ans Jobcenter. Wer es nicht bezieht, fragt beim Rathaus oder der entsprechenden Anlaufstelle in der Gemeinde nach, welche Zweigstelle oder Institution vor Ort für diese Hilfsleistungen zuständig ist. Wer dagegen “Bildung und Teilhabe” für Nachhilfe oder Klassenfahrten bzw. Ausflüge beantragt, muss dafür in der Regel spezielle Nachweise von Seiten der Schule bzw. Betreuungsanstalten einreichen. Ansonsten ist der Papierkram allerdings meist recht überschaubar – also keine Scheu! Auch dieser Antrag ist kein Hexenwerk!